I. und II. FORTBILDUNGEN UND VERANSTALTUNGEN
I. FORTBILDUNGEN, KURSE, SEMINARE, LEHRGÄNGE UND INHOUSE SCHULUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die Teilnahme an FORTBILDUNGE, SEMINARE, LEHRGÄNGE, Kurse und INHOUSE SCHULUNGEN (nachfolgend Veranstaltungen genannt) der NICMA Marketing GmbH - Heidelberg (im nachfolgenden NICMA genannt).
1. GELTUNGSBEREICH
Für Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen der NICMA gelten die Regelungen im Anmeldeformular (z.B. per Post, E-Mail, gedruckte Prospekt oder Online auf www. nicma-fortbildung.de) sowie die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen.
Ein Vertrag über die Teilnahme an Veranstaltungen der NICMA kommt erst zustande, nachdem die NICMA die Anmeldung gegenüber dem/der Teilnehmer/in schriftlich -telefonisch, per Post oder online- bestätigt hat. NICMA informiert Sie schriftlich darüber, wenn eine Anmeldung nicht angenommen werden kann. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die NICMA. Das gleiche gilt für diese Schriftformklausel.
Mit der Anmeldung werden diese allgemeinen Teilnahmebedingungen anerkannt.
2. Anmeldung und Zahlung
Die Anmeldung verpflichtet zur Teilnahme an der Veranstaltung und zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Die Rechnung wird per Post versendet.Die Teilnahmegebühr ist 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig. Bei Anmeldung ist der volle Betrag fällig siehe Stornierungsregelung. Die Hausordnung der einzelnen Veranstaltungsorte ist einzuhalten und die NICMA ist berechtigt bei Verletztung dieser einen Teilnehmer auszuschließen.
3. Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer
Eine Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 30,– bis zwei Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Bei Stornierungen 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Teilnahmegebühr des Teilnehmers laut Rechnung verpflichtet. Es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer des selben Unternehmens gestellt. Die Vertretung durch eine andere Person ist möglich und muss nicht vorher angekündigt werden. Die Vertragspflichent bleiben aber gemäß der Anmeldebestätigung bestehen und gegründet keinen Vertragsrücktritt. Eine Rücktrittsmitteilung muss schriftlich an NICMA erfolgen. Maßgeblich für die Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei NICMA. Das Nichtbezahlen einer Rechnung ersetzt nicht die erforderliche schriftliche Rücktrittserklärung.
4. Absagen von Veranstaltungen
Die NICMA ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Die NICMA erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Bei Verhinderung durch Krankheit oder ähnliches der Dozentin kann ein Wechsel vorgenommen werde. Über Termin- bzw. Ortswechsel einer Veranstaltung werden die Teilnehmer unverzüglich informiert. Die Teilnehmerin hat bei Änderung der Uhrzeit das Recht kostenfrei von der Anmeldung zurückzutreten. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden von NICMA nicht erstattet.
Es gibt die Möglichkeit eine Seminarrücktrittskostenversicherung abzuschließen.
5. Haftung
Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet die NICMA für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen und noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen. Sollten Veranstaltungen aufgrund von höherer Gewalt zu einem verspäteten Veranstaltungsbeginn oder zur vollständigen Absage einer Veranstaltung führen, wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
Für Folgeschäden, die auf möglichen fehlerhaften und/oder unvollständigen Inhalten der Vorträge und/oder Veranstaltungsunterlagen beruhen, übernimmt die NICMA keine Haftung.
Haftungsauschluss: Die Teilnahme an Veranstaltungen von NICMA ist freiwillig und erfolgt
auf eigene Gefahr. Die Haftung übernimmt der Teilnehmer und ggf. seine Kinder in allen
Bereichen für sich selbst.
6. Änderungen des Veranstaltungsverlaufs
Die NICMA behält sich das Recht vor, einzelne Vorträge einer Veranstaltung zu ersetzen oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat.
7. Ablehnung einer Anmeldung
Die NICMA ist berechtigt, die Anmeldung zu einer Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
8. Nutzung von Veranstaltungsunterlagen
Vorträge und Veranstaltungsunterlagen genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen.
Die Teilnehmer sind nicht befugt, Lizenzmaterial, das zu Schulungs- und Informationszwecken ausgehändigt wird, zu kopieren. Lizenzmaterial sind unter anderem auch Datenverarbeitungsprogramme und/oder lizenzierte Datenbestände (Datenbanken) in maschinenlesbarer Form einschließlich der zugehörigen Dokumentation.
9. Film und Fotorechte
Der Teilnehmer einer Veranstaltung willigt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.
10. Besondere Bestimmungen für Sonderveranstaltungen und Sonderkonditionen
Für die nachfolgenden Veranstaltungstypen gelten neben den oben aufgeführten allgemeinen Bestimmungen jeweils die folgenden besonderen Bestimmungen.
11. Ausbildungslehrgänge
Eine Stornierung der Lehrgangsteilnahme ist gegen eine Stornogebühr
i.H.v. 5 % der Teilnahmegebühr bis fünf Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach beträgt die Stornierungsgebühr 20 %. Bei Stornierungen bis zu zwei Wochen vor Seminarbeginn werden 50 %, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
12. Inhouse-Training
Bei Stornierungen bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 %, danach die volle Teilnahmegebühr fällig.
Stornogebühren Dritter Leistungsträger – insbesondere für Reisetickets oder Hotelübernachtungen - werden in der Höhe weiterberechnet, in der sie anfallen. Wird ein Inhouse-Training wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonstigen von der NICMA GmbH nicht verschuldeten Verhinderung des Referenten verschoben, wird in Absprache ein Ersatztermin festgelegt oder ein Ersatzreferent mit gleicher Qualifikation gestellt.
13. Schlussbestimmungen
Soweit ein Vertrag mit einem Unternehmer (§ 14 BGB) zustande kommt, ist
a) der Gerichtsstand ist Mannheim
b) das anzuwendene Recht deutsches Recht.
Heidelberg, Januar 2010
II. VERANSTALTUNGEN
Vermarktung und B2B Geschäftsbedingungen werden seperat übergeben.
§ 1 Gültigkeit der Bestimmungen
1.1 NICMA Marketing GmbH führt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit vereinbart werden. Gegenteiligen Erklärungen des Kunden bezüglich der Wirksamkeit seiner Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.2 Für alle Rechtsgeschäfte mit uns sind die folgenden Bestimmungen maßgebend. Mit Annahme der ersten Leistung erkennt der Kunde die ausschließliche Gültigkeit unsere Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
1.3 Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrerWirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.4 Angestellte und Vertreter der NICMA Marketing GmbH sind nicht befugt, mündlicheZusicherungen zu geben oder mündliche Vereinbarungen zu treffen, die über den Inhalt dieser AGB hinausgehen.
§ 2 Angebote, Auftragsbestätigungen und Preise
2.1 Das erste Gespräch mit eingehender Beratung ist kostenlos. Gilt der Auftrag dann als angenommen, wird er von uns schriftlich bestätigt.
2.2 Gilt der Auftrag als bestätigt, wird eine Pauschale als Anzahlung für Beratungen, Vermittlungen und sonstige Aufwendungen vereinbart, die unmittelbar zu zahlen ist.
2.3 Bei Buchung eines einmaligen Beratungsgesprächs ist die Rechnung unmittelbar nachihrem Eingang zu begleichen. Das Honorar für die Teil oder Komplettorganisation hingegen isterst nach deren Vollendung, in der Regel nach Ablauf der Veranstaltugnen selber, zu zahlen. Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem Aufwand und wird prozentual zu den Gesamtkostendes Auftrags berechnet.
§ 3 Weitere Kosten
Kommt es zu Vereinbarungen sowie Buchungen/Reservierungen mit Dritten, handelt die NICMA Marketing GmbH lediglich als Vermittlung, und Rechte und Pflichten/Kosten weiterer
Vertragsbindungen gehen auf den Kunden über. Diese weiteren auf den Kunden zukommenden Kosten werden diesem vorab von Seiten der NICMA Marketing GmbH aufgeführt.
§ 4 Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge gelten nur für die darin aufgeführten Arbeiten.
§ 5 Rücktritt
Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.
Sollte der Kunde vom Auftrag zurücktreten, so muss er für sämtliche der NICMA Marketing GmbH bis dahin entstandenen Kosten in voller Höhe aufkommen und an die NICMA Marketing GmbH eine entsprechende Aufwandsentschädigung leisten.
§ 6 Nichtigkeitsklausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck
weitgehend erreichen.
§ 7 Schlussbestimmungen
Soweit ein Vertrag mit einem Unternehmer (§ 14 BGB) zustande kommt, ist
a) Gerichtsstand ist Mannheim
b) das anzuwende deutsche Recht.
wenn nicht anders vereinbart.